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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2024 - 7 A 914/22   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2024 - 7 A 914/22 (https://dejure.org/2024,494)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.01.2024 - 7 A 914/22 (https://dejure.org/2024,494)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Januar 2024 - 7 A 914/22 (https://dejure.org/2024,494)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2018 - 4 A 2588/14

    Nachbarklage gegen eine Gaststättenerlaubnis zur Erweiterung der Schank- und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2024 - 7 A 914/22
    Die Kläger tragen insoweit vor, es sei offen, wie das Verwaltungsgericht zu der Annahme gekommen sei, der Abstand des Biergartens II zur nächstgelegenen Wohnbebauung betrage ca. 30 Meter, vorherige Gerichtsentscheidungen mit dieser Angabe hätten sich nur auf den Biergarten I bezogen, ohne Zulassung der Berufung könne nicht geklärt werden, ob die TA Lärm (noch) Anwendung finde oder nicht schon die nach dem OVG NRW für den sog. Nahbereich maßgebende individuelle Zumutbarkeitsschwelle, die Anwendbarkeit der TA Lärm ergebe sich nicht aus dem Urteil des OVG NRW vom 23.5.2018 - 4 A 2588/14 -, das nur hinsichtlich des nicht streitgegenständlichen Biergartens I ergangen sei.

    Hinsichtlich des Biergartens I haben die in diesem Zusammenhang zwischen den Beteiligten ergangenen Urteile - vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.11.2009 - 7 A 146/08 -, BauR 2010, 585 = juris, sowie nachgehend BVerwG, Beschluss vom 3.8.2010 - 4 B 9.10 -, BauR 2010, 2070 = juris, zudem Urteil vom 23.5.2018 - 4 A 2588/14 -, BauR 2018, 1853 = juris - durchgehend einen Abstand von ca. 30 m zugrunde gelegt.

    Nichts anderes ergibt sich aus dem Vortrag der Kläger, das vom Verwaltungsgericht benannte Urteil des OVG NRW vom 23.5.2018 - 4 A 2588/14 - betreffe die der ehemals Beigeladenen erteilte Gaststättenerlaubnis und damit ein höchstpersönliches und personengebundenes Recht, das sich nicht auf einen Rechtsnachfolger erstrecke.

    vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 23.5.2018 - 4 A 2588/14 -, BauR 2018, 1853 = juris, Rn. 194, wonach selbst bei einer Zahl von 100 Gästen die Erhöhung des Beurteilungspegels am Tag nicht wesentlich ins Gewicht falle.

    Einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme legen die Kläger auch nicht mit dem Verweis auf die Erwähnung eines Wanderparkplatzes an der L 170 im Urteil des OVG NRW vom 23.5.2018 - 4 A 2588/14 - dar.

  • BVerwG, 03.08.2010 - 4 B 9.10

    Gaststätte mit Innen- und Außenbetrieb; TA-Lärm

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2024 - 7 A 914/22
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.11.2009 - 7 A 146/08 -, BauR 2010, 585 = juris, sowie nachgehend BVerwG, Beschluss vom 3.8.2010 - 4 B 9.10 -, BauR 2010, 2070 = juris.

    Hinsichtlich des Biergartens I haben die in diesem Zusammenhang zwischen den Beteiligten ergangenen Urteile - vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.11.2009 - 7 A 146/08 -, BauR 2010, 585 = juris, sowie nachgehend BVerwG, Beschluss vom 3.8.2010 - 4 B 9.10 -, BauR 2010, 2070 = juris, zudem Urteil vom 23.5.2018 - 4 A 2588/14 -, BauR 2018, 1853 = juris - durchgehend einen Abstand von ca. 30 m zugrunde gelegt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2009 - 7 A 146/08

    Beeinträchtigung eines faktischen reinen Wohngebiets durch die Lärmimmissionen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2024 - 7 A 914/22
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.11.2009 - 7 A 146/08 -, BauR 2010, 585 = juris, sowie nachgehend BVerwG, Beschluss vom 3.8.2010 - 4 B 9.10 -, BauR 2010, 2070 = juris.

    Hinsichtlich des Biergartens I haben die in diesem Zusammenhang zwischen den Beteiligten ergangenen Urteile - vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.11.2009 - 7 A 146/08 -, BauR 2010, 585 = juris, sowie nachgehend BVerwG, Beschluss vom 3.8.2010 - 4 B 9.10 -, BauR 2010, 2070 = juris, zudem Urteil vom 23.5.2018 - 4 A 2588/14 -, BauR 2018, 1853 = juris - durchgehend einen Abstand von ca. 30 m zugrunde gelegt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2014 - 7 E 1008/13

    Sicherstellung der Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte beim Betrieb

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2024 - 7 A 914/22
    bb) Die Kläger legen auch nicht dar, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht davon ausgegangen wäre, ihren Einwänden gegen das Gutachten des LANUV vom 30.4.2012 sei nicht nachzugehen, weil der Umstand, dass ohne den streitgegenständlichen Biergarten II im Tagbetrieb der maßgebliche Richtwert von 55 dB(A) auf dem Grundstück der Kläger eingehalten werde, durch die vorangegangenen vollstreckungsrechtlichen Entscheidungen des VG Köln vom 31.8.2012 - 11 M 27/11 - und vom 10.9.2013 - 11 M 29/13 - sowie des OVG NRW vom 15.5.2013 - 7 E 954/12 - und vom 25.4.2014 - 7 E 1008/13 - bereits bindend entschieden sei.

    Dies greift schon deshalb nicht durch, weil das Verwaltungsgericht ausdrücklich die Bindungswirkung der vollstreckungsrechtlichen Entscheidungen in den Verfahren - 11 M 27/11 - und - 11 M 29/13 - sowie - 7 E 954/12 - und - 7 E 1008/13 - zugrunde gelegt hat, die die grundstücksbezogenen baurechtlichen Zusammenhänge betreffen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 4 A 1988/22

    Rückforderung von Corona-Soforthilfen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2024 - 7 A 914/22
    Nach der maßgeblichen Sicht eines objektiven Empfängers, vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 17.2.2023 - 4 A 1988/22 -, juris, ergibt sich aus der Baubeschreibung vom 29.6.2016 und dem "Grundriss Erdgeschoss" vom 12.3.2007, die Bestandteile der Baugenehmigung sind, dass diese auf eine Außenterrasse mit einer Grundfläche von 5, 19 m x 6, 81 m = 35, 34 m², 20 Sitzplätzen und einer Betriebszeit von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr beschränkt ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2022 - 12 A 766/20

    Erfolglosigkeit der Berufung wegen gescheiterter Widerlegung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2024 - 7 A 914/22
    vgl. zu den entsprechenden Anforderungen etwa OVG NRW, Beschluss vom 2.8.2022 - 12 A 766/20 -, juris, m. w. N.
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